13. Februar 2025
13. Februar 2025
Damit Sie jederzeit über die aktuelle Betriebslage informiert sind, finden Sie hier eine Zusammenfassung diverser MVV-Links
11. Februar 2025
Die meisten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Grundsteuererklärung abgegeben. Eine Grundsteueränderungsanzeige auf einen späteren Zeitpunkt ist abzugeben, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen am 1. Januar 2022 geändert haben.