Gemeinde Otterfing
Münchner Str. 13
83624 Otterfing
08024 9063 - 0
08024 9063 - 900
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Gemeinde Otterfing | Online: https://www.otterfing.de/
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisgebewerbe; Erlaubnis").
Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:
Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Helga Link | 08024 9063-112 | 03, Erdgeschoss |