Gemeinde Otterfing
Münchner Str. 13
83624 Otterfing
08024 9063 - 0
08024 9063 - 900
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Gemeinde Otterfing | Online: https://www.otterfing.de/
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Markus Stark | 08024 9063-110 | 08, 1. Obergeschoss |