Gemeinde Otterfing
Münchner Str. 13
83624 Otterfing
08024 9063 - 0
08024 9063 - 900
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Gemeinde Otterfing | Online: https://www.otterfing.de/
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den (nach dem Bayerischen Wassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichteten) Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Entwässerungssatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden. Die Voraussetzungen dazu sind in der Regel in den örtlichen Entwässerungssatzungen genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Sabine Hüppe | 08024 9063-211 | 10, Dachgeschoss |