Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08.10.2023

Am 8. Oktober 2023 wird der Bayerische Landtag gewählt. Zeitgleich findet auch die Bezirkswahl statt. Für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Otterfing wurden nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wer darf wählen

Landtag
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Um das Stimmrecht auszuüben, muss man in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Die Gemeinden legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung stehen neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
 
Bezirkstag
Für die Bezirkswahl entsprechen die Voraussetzungen für das Stimmrecht grundsätzlich denen bei der Landtagswahl. Wer am Wahltag allerdings seit mindestens drei Monaten in Bayern seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber noch keine drei Monate im Bezirk, weil er nach dem 8. Juli 2023 innerhalb Bayerns in einen anderen Bezirk umgezogen ist, ist nur für die Landtagswahl, nicht aber für die Bezirkswahl stimmberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung  enthält einen entsprechenden Gültigkeitsvermerk.
 

Wenn Sie sich entscheiden per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben, ist folgendes für Sie wichtig

Ausführliche Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
 
Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 28. August 2023 ausgegeben bzw. versandt. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen wie folgt:
 
  • online  hier
  • Sie kommen direkt mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu uns ins Rathaus, um sich die Unterlagen abzuholen.
  • Sie werden den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus ein.

 

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zeitnah zugeschickt. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person abgeholt werden, müssen Sie zwingend die zugehörige Vollmacht auf der unteren Hälfte des Antrags mitausfüllen und unterschreiben, ansonsten können die Unterlagen nicht mitgegeben werden. 

 

Bitte beachten Sie bei der Briefwahl auch, das mit den Unterlagen ausgegebene Merkblatt, um die Stimmzettel in das jeweils richtige Kuvert einzutüten, damit Ihre Stimme auch gültig ist. Vergessen Sie zudem nicht, den Wahlschein zu unterschreiben!

Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.

Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig!

 

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief vor Schließung der Wahllokale bei der Gemeinde Otterfing vorliegen. Ganz wichtig! Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, sollte der Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag mit der Post verschickt werden oder besser noch direkt im Rathaus Otterfing abgegeben oder in den dortigen Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es werden alle Briefe  berücksichtigt, die bis 18 Uhr bei uns im Rathausbriefkasten eingehen.

 

Wenn Sie sich entscheiden Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, ist folgendes für Sie wichtig

Am Wahltag kann in den Wahllokalen zwischen 8 und 18 Uhr gewählt werden. Bitte bringen Sie ins Wahllokal ein entsprechendes gültiges, amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.

 

Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.

Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig! Ein eigener Stift kann mitgenommen werden, muss aber nicht – Schreibstifte liegen im Wahllokal bereit. 

 
Wahllokale in Otterfing:
  • 0001 Feuerwehr, Schulungsraum, Münchner Straße 19, 83624 Otterfing
  • 0002 Otterfinger Hof, Turnhalle, Nordring 39, 83624 Otterfing
  • 0003 Schule, Aula, Schulstraße 10, 83624 Otterfing

 

In welches Wahllokal Sie gehen müssen, finden Sie auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. 

 

 

Bekanntmachungen

Bekanntmachung zu den Wahlkreisvorschläge hier