Zählerstandsmeldung (Wasser)

 

Wasserabrechnung 2024

Wie jedes Jahr, bitten wir Sie, zur Feststellung des Wasserverbrauchs um Meldung Ihres aktuellen Wasserzählerstandes.

Dafür wurden Ihnen die Ablesekarten Anfang Dezember 2024 zugestellt. Alternativ können Sie die Abgabe des Zählerstandes online vornehmen. Diesen Service können Sie auch bequem per Smartphone über den QR-Code, den Sie auf der zugesandten Ablesekarte finden, nutzen.

Drei Möglichkeiten der Erfassung des Zählerstandes stehen also zur Verfügung:

  • mit Ihrem Smartphone über den QR Code, den Sie auf der zugesandten Ablesekarte finden.
  • bequem am Computer online. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die "Wasserzälerkarte online" nur aus Deutschland möglich ist. (siehe Verlinkung weiter unten)
  • traditionell per Post

    Telefonisch und per Mail, sind keine Zählerstandsmeldungen möglich!!

    Bitte beachten Sie: Falls wir bis 10.01.2025 keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, sind wir leider gezwungen den Zählerstand zu schätzen (100% des Vorjahreswertes). Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten wollen wir Ihnen und uns ersparen.
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    Hinweise zum Datenschutz

    Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit.

    Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Kommune an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

     
     

    Mitteilung für Großvieheinheiten

    Für die Berechnung des Abzuges für Großvieheinheiten bei den Abwassergebühren, ist die Meldung der Tierbestände für das Jahr 2024 an die Gemeinde Otterfing erforderlich. Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erhoben. Soweit Sie einen Abzug für Großvieheinheiten geltend machen wollen, muss der Gemeindeverwaltung das Formular mit den Großvieheinheiten für das Jahr 2024 vorgelegt werden. Die Meldebögen sind bis spätestens 10.01.2025 in der Gemeinde Otterfing – Kämmerei/Steueramt, Münchner Str.13, 83624 Otterfing abzugeben.

    Das Meldeformular finden Sie  hier

    Für Rückfragen steht Frau von Polentz unter Tel. 08024/9063-311 zur Verfügung.