Zählerstandsmeldung (Wasser)
Mitteilung für Großvieheinheiten
Für die Berechnung des Abzuges für Großvieheinheiten bei den Abwassergebühren, ist die Meldung der Tierbestände für das Jahr 2025 an die Gemeinde Otterfing erforderlich.
Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erhoben.
Soweit Sie einen Abzug für Großvieheinheiten geltend machen wollen, muss der Gemeindeverwaltung das Formular mit den Großvieheinheiten für das Jahr 2025 vorgelegt werden.
Die Meldebögen sind bis spätestens 26.01.2026 in der Gemeinde Otterfing – Kämmerei/Steueramt, Münchner Str.13, 83624 Otterfing abzugeben.
Für Rückfragen steht Frau von Polentz unter Tel. 08024/9063-311 zur Verfügung.
