Veröffentlichung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen
Über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats werden Niederschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet. Die Niederschriften sind für 3 Monate nach Genehmigung durch den Gemeinderat an dieser Stelle veröffentlicht. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen im Rathaus (Zimmer 6/I.Stock) eingesehen werden.
Wahrung des Datenschutzes
Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 7.7.2015 werden für Veröffentlichungen ab dem 1.9.2015 folgende Angaben des Gemeinderatsprotokolls im Gemeindeblatt und auf der Gemeindewebseite nur noch mit dem Platzhalter „XX“ gekennzeichnet: Namen (z.B. von Bauherren, Nachbarn) sowie Auftragssummen bei Vergabe.
Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen
Hier finden Sie die Protokolle der letzten öffentlichen Gemeinderatsitzung im pdf.Format. Die Gemeinderatsprotokolle sind ab Genehmigung 3 Monate online einsehbar.