Regeln zur Veröffentlichung im Otterfinger Gemeindeblatt

Das Otterfinger Gemeindeblatt erscheint monatlich. Es ist das örtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde. Örtliche Vereine haben in begrenztem Umfang die Möglichkeit, Berichte über das Vereinsleben oder Einladungen zu Veranstaltungen im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen im örtlichen Gemeindeblatt dienen der Information der Bevölkerung. Sie sind nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Otterfinger Gemeindeblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch im Anzeigenteil. Dementsprechend werden keine Beiträge / Anzeigen, die im Bezug mit politischen Gruppierungen stehen, veröffentlicht. Für örtliche Vereine, das Bürgerforum sowie die Ortssprecher besteht die Möglichkeit, monatliche Berichte, Einladungen, Rückblicke, sowie Veranstaltungstermine kostenlos im Otterfinger Gemeindeblatt zu veröffentlichen. 

Kostenfreie Beiträge auswärtiger Vereine und Organisationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Ankündigungen von überörtlichen Veranstaltungen und Aktionen können im Einzelfall zugelassen werden.

Die ausführlichen Rahmenbedingungen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen für Veröffentlichung im Otterfinger Gemeindeblatt finden Sie nachfolgend. Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen die Ansprechpartner für das Gemeindeblatt gerne zur Verfügung.