Aktuelles

11. Februar 2025

Formulare für Grundsteueränderungsanzeigen

Die meisten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Grundsteuererklärung abgegeben. Eine Grundsteueränderungsanzeige auf einen späteren Zeitpunkt ist abzugeben, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen am 1. Januar 2022 geändert haben.